• Vertrauensvolle Zusammenarbeit

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  • Leistungsfähiger Partner

    Wir sind Ihr natürlicher Ansprechpartner für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belange.



GmbH-Ratgeber

Ein harter Brexit am 29. März 2019 wird immer wahrscheinlicher. Für die Vorbereitung bleibt damit nicht mehr viel Zeit. Vor allem Gesellschaften mit einer britischen Rechtsform müssen schnell eine Umwandlung prüfen.
Der Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen bis zur Besserung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens kann dazu führen, dass die Refinanzierungszinsen nicht mehr in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind.
Mehrere am selben Tag durchgeführte Anteilsübertragungen können voneinander unabhängige Schenkungen sein, die dementsprechend auch separat zu besteuern sind.
Derzeit ist ein Brexit-Steuerbegleitgesetz in Arbeit, das Unternehmer, Gesellschafter und Riester-Sparer vor ungewollten steuerlichen Folgen des Brexits schützen soll.
Wird eine Steuerforderung des Finanzamts widerspruchslos zur Insolvenztabelle angemeldet, kann der Geschäftsführer im Haftungsverfahren keine Einwendungen mehr gegen die Forderung geltend machen.
Spenden in besonderem Umfang an eine von den Gesellschaftern gegründete Stiftung können verdeckte Gewinnausschüttungen sein.
Der Europäische Gerichtshof hat den Beschluss der EU-Kommission zur Sanierungsklausel nach mehrjährigem Streit als nichtig eingestuft.
Die Beratung eigener Kapitalgesellschaften ist ebenfalls eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr und damit ohne entsprechende Fachausbildung eine gewerbliche Tätigkeit.
Nach dem Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen geändert.
Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.