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Ansturm auf Familienkassen
Entwarnung - das Kindergeld wird grundsätzlich auch weiterhin ausbezahlt auch wenn der Familienkasse die Steuer-IDs der Kinder nicht vorliegen sollten.
Die Ungewissheit ob das Kindergeld für alle Berechtigten auch nach dem 1.1.2016 ausgezahlt wird auch wenn die Steuer-ID des Kindes nicht vorliegt kann an dieser Stelle entschärft werden.
Betroffene Eltern müssen nicht aktiv werden, betont der Sprecher der Familienkasse. Für den Fall, dass den Familienkassen die Steuer-IDs der Kinder noch nicht vorliegen sollte, werden die betroffenen Eltern im Laufe des Jahres 2016 von der zuständigen Familienkasse angeschrieben. Des Weiteren wird ohnehin seit Juli 2007 die Steuer-ID bei Geburten in der Regel automatisch an die zuständigen Familienkassen übermittelt, sodass in diesen Fällen kein Handlungsbedarf besteht.
Quellen: haufe.de; Familienkasse der Agentur für Arbeit