AKTUELLES
Hier finden Sie aktuelle Beiträge zu Themen rund um Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Steuerterminkalender
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Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag:Anmeldung und Abführung für Dezember 2022 bei Monatszahlern und fürdas 4. Quartal 2022 bei Quartalszahlern.
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Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Dezember2022 bei Monatszahlern und für das 4. Quartal 2022 beiQuartalszahlern.
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Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränktSteuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 4. Quartal2022.
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Vergnügungsteuer: Die Zahlung für Dezember 2022 istfällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.
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Kapitalertragsteuer & Solidaritätszuschlag: Anmeldungund Abführung für Dezember 2022.
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13.Januar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werdenZuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht fürBarzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar dreiTage früher eingehen.
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Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung derGegenleistung.
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Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist dieKapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem dieKapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.
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Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag:Anmeldung und Abführung für Januar 2023 bei Monatszahlern.
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Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Januar2023 bei Monatszahlern und für das 4. Quartal 2022 beiQuartalszahlern mit Fristverlängerung.
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Vergnügungsteuer: Die Zahlung für Januar 2023 ist fällig.In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13.Februar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werdenZuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht fürBarzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar dreiTage früher eingehen.
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Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung derGegenleistung.
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Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist dieKapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem dieKapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.
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Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 1. Quartal 2023.
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Grundsteuer: Die Zahlung für das 1. Quartal 2023 istfällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 20.Februar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keineZuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar-und Scheckzahlung, Schecks müssen sogar drei Tage frühereingehen.
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Bei den oben aufgeführten Informationen handelt es sich um allgemeine Hinweise und Anmerkungen. Die oben genannten Themenbereiche sind sehr umfangreich und komplex. Für verbindliche auf Sie zugeschnittene individuelle Aussagen bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzten um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Jetzt einen Termin vereinbaren.